Es ist so einfach: Den Zeitungsbericht vom letzten Konzert eingescannt oder von der Home-Page der Zeitung kopiert. Schon ist eine schöne ergänzung der Vereinswebseite geschaffen. Und eine gute Kritik kommt nunmal auch gut an.
Was viele nicht wissen: Zeitungsartikle sind so genannte Schriftwerke und somit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG Urherberrechtlich geschützt. Das heist im Klartext: Kopieren ohne explizite Erlaubnis verboten. Im schlimmsten Fall können von den Redaktionen Schadensersatzvorderungen gestellt werden.
Wer trotz all dem auf Zeitungsartikel nicht verzichten möchte sollte sich bei www.pressemonitor.de umschauen. Dort liefern fast alle Zeitungen Ihre Artikel zur Vermarktung ab. Gegen eine jährliche Gebühr kann man diese dann ohne schlechtes Gewissen veröffentlichen.
Ein aktuelles Beispiel hat die 3sat Redaktion aufgegriffen, welches sich so fast 1zu1 auf einen Verein (Musikkapelle uö) übertragen lässt:
www.3sat.de/kulturzeit/themen/160212/index.html
Der Rat daher: Artikel nicht kopieren sondern einfach auf die Online Ausgabe verlinken. Das ist natürlich ohne Einschränkungen erlaubt.